Kommunales Akten- und Archivmaterial für
Unterrichtszwecke
RdErl.
d. Innenministers v. 11.7. 1979-III A 1-11.00 -8158/79
Im Schulunterricht,
insbesondere im Geschichtsunterricht und im Fach Sozialwissenschaften, wird von
den Lehrern erwartet, dass sie sich um örtliche Anknüpfungspunkte bemühen und
sie in den Unterricht einbeziehen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollten
die Lehrer hierbei nach Kräften unterstützen. Dies kann z. B. in der Weise
geschehen, dass kommunale Akten und Archive auf geeignetes Material hin
gesichtet, in Zusammenarbeit mit Fachlehrern ausgewertet und den Schulen für
Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wird. Schutzwürdige Belange Dritter
dürfen dadurch jedoch nicht verletzt werden.
MBl. NRW. 1979 S. 1532